Religion

Religion am SGG

Am SGG haben sich die katholischen und evangelischen Religionslehrer zu einer Fachschaft zusammengeschlossen und arbeiten auf vielen Gebieten zusammen.
Gemeinsam wurde ein Meditationsraum eingerichtet, der es ermöglicht, ein breiteres Spektrum an Unterrichtsformen einzusetzen als im normalen Klassenraum. Dort findet auch die „Stille Pause“ statt. Zwei Schülerinnen eines Kunstleistungskurses haben ihn für uns ausgestaltet.

Gottesdienste am SGG

Aus der Fachschaft entstand auch das Gottesdienstteam, das zusammen mit den Musiklehrern und Vertretern der katholischen Gemeinde St. Martin und Evangelischen Johanneskirchengemeinde vier ökumenische Gottesdienste im Schuljahr anbietet:

  • Den Einführungsgottesdienst für die neuen 5. Klassen (Basilika)
  • Den Weihnachtsgottesdienst für die 5. und 6. Klassen (Johanneskirche)
  • Den Abschlussgottesdienst für die Abiturienten (Basilika)
  • Den Schuljahresabschlussgottesdienst für die 5. und 6. Klassen (Johanneskirche)

Besonderheiten des Faches Religion an deutschen Schulen

Das Fach Religion hat unter den Schulfächern eine gewisse Sonderstellung, da hier nicht das Land Rheinland-Pfalz die Verantwortung für die Inhalte trägt, sondern die jeweils beauftragte religiöse Gruppierung. Wir sprechen davon, dass konfessioneller Religionsunterricht erteilt wird. Für unsere Schule bedeutet dies praktisch, dass die evangelische und katholische Kirche, vertreten durch den jeweiligen Lehrer, die Lerninhalte verantwortet, während der Staat die äußeren Bedingungen bestimmt. Die Lehrerinnen und Lehrer müssen dazu ausdrücklich von ihrer jeweiligen Kirche/ihrem Bischof beauftragt werden. Als Lehrer kommen daher auch kirchliche Mitarbeiter (z.B. Pfarrer oder Pfarrerinnen) in Frage.
Für Schüler anderer Konfessionen, Religionen oder ohne Bekenntnis wird das Ersatzfach Ethik erteilt.

Teilnahme am konfessionellen Religionsunterricht

In der Regel besuchen die Kinder den Unterricht ihrer Konfession. Schüler und Schülerinnen ohne christliches Bekenntnis dürfen auf Wunsch der Eltern selbstverständlich gerne am Religionsunterricht teilnehmen. Deshalb wird in allen Unterlagen auch getrennt nach dem Bekenntnis des Kindes und dem gewünschten Unterricht gefragt.

Mit dem 14. Lebensjahr werden die Kinder religionsmündig und dürfen selbst über ihre Religionszugehörigkeit und die Teilnahme am Unterricht bestimmen. Ein Wechsel ist grundsätzlich nur zum Schuljahreswechsel möglich, muss jedoch immer mit Einverständnis des Lehrers und der Schulleitung (Formular+ Frist wahren) sowie mit Wissen der Eltern erfolgen und sollte gut begründet werden.
Wer innerhalb der Kursphase der gymnasialen Oberstufe wechseln möchte, kann keine mündliche Prüfung am Ende ablegen. Religion bzw. Ethik darf man dann nicht mehr als Prüfungsfach im Abitur wählen.

Stille Pause (zur Zeit ausgesetzt wegen Corona)

Liebe Schülerinnen und Schüler,
sicher kennt ihr das: der Schulalltag ist anstrengend, oft hektisch und stressig. Wie sehr wünscht man sich wenigstens für eine kurze Zeit zur Ruhe zu kommen!

In dieser “Stillen Pause” habt ihr die Möglichkeit, in entspannter Atmosphäre die Ruhe zu genießen, abzuschalten, die Gedanken schweifen zu lassen und Kraft zu tanken.

Neugierig? Dann schaut doch einfach mal vorbei!

Beachtet bitte den Aushang in Euren Klassenzimmern und am Meditationsraum. Dort findet ihr die Tage, an denen die „Stille Pause“ in der 2. großen Pause angeboten wird.

Eure Fachschaft Religion